Ihr Netzwerk ist wertvoll – wir belohnen es.
Empfehlen Sie uns weiter – wir bedanken uns persönlich bei Ihnen.
Teilnahmebedingungen für das Empfehlungsprogramm (AGB)
1. Veranstalter
Veranstalter des Empfehlungsprogramms („Programm“) ist die FML Finance I GmbH, Zimmerstraße 79-80, 10117 Berlin, HRB 260045 (im Folgenden FML).
2. Teilnahmeberechtigung
(1) Teilnahmeberechtigt sind alle volljährigen Bestandskunden von FML.
(2) Mitarbeiter von FML sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
(3) Angestellte von Unternehmen dürfen nur teilnehmen, sofern dies im Einklang mit den internen Richtlinien ihres Arbeitgebers steht.
3. Teilnahme am Programm
(1) Eine Empfehlung erfolgt, indem der Empfehlungsgeber den offiziellen Terminbuchungs-Link von FML an eine dritte Person („Empfohlener“) weitergibt.
(2) Der Empfohlene bucht über diesen Link einen Termin und gibt dabei den Namen des Empfehlungsgebers an.
(3) Die Zuordnung der Empfehlung erfolgt ausschließlich anhand der Angabe des Empfehlungsgebers im Buchungsprozess.
4. Prämien
(1) Der Empfehlungsgeber erhält von FML:
- eine Prämie in Höhe von 200 €, sobald der empfohlene Kontakt einen Termin wahrgenommen hat;
- eine zusätzliche Prämie in Höhe von 1.000 €, sofern es im Anschluss zu einem Vertragsabschluss mit dem empfohlenen Kontakt kommt.
(2) Die Prämie wird per Überweisung auf ein vom Empfehlungsgeber anzugebendes Konto ausgezahlt. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.
(3) Jeder Empfehlungsgeber kann beliebig viele Empfehlungen aussprechen.
5. Steuerliche Behandlung
(1) Die Prämienzahlungen stellen steuerpflichtige Einkünfte dar.
(2) Der Empfehlungsgeber ist selbst für die ordnungsgemäße Versteuerung verantwortlich.
(3) FML übernimmt keine Haftung für steuerliche Verpflichtungen des Empfehlungsgebers.
(4) Die Auszahlung der Prämie setzt den Eingang einer ordnungsgemäßen Rechnung des Empfehlungsgebers bei FML voraus.
6. Einschränkungen
(1) Empfehlungen eigener Unternehmen oder verbundener Gesellschaften des Empfehlungsgebers sind ausgeschlossen.
(2) Empfehlungen gelten nur, wenn der empfohlene Kontakt bislang in keiner aktiven Geschäftsbeziehung zu FML stand.
(3) Mehrfachempfehlungen derselben Person oder Organisation werden nach dem Prinzip „First come, first served“ berücksichtigt.
7. Missbrauch und Ausschluss
FML behält sich das Recht vor, Teilnehmer vom Programm auszuschließen oder Prämienzahlungen zu verweigern, wenn empfohlene Kontakte offensichtlich unqualifiziert, oder unpassend sind. Gleiches gilt im Falle von Manipulation, Missbrauch oder Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen.
8. Laufzeit und Änderungen
(1) Das Programm läuft bis auf Widerruf.
(2) FML behält sich vor, die Teilnahmebedingungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft anzupassen oder das Programm zu beenden.
9. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht.
(2) Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Programm ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von FML.